![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
EntgeltordnungE n t g e l t o r d n u n g
2. Erhöhte Entgelte und Ermäßgungen 2.1 Erhöhte Entgelte 2.2 Ermäßigung aus sozialen Gründen 2.3 Geschwisterermäßigung
3. Begabtenfreistellung 3.1 Bei außergewöhnlichen Leistungen in einem Instrumentalfach können Freistellungen gewährt werden. Hierfür ist die künstlerische Begabung der Schülerin/des Schülers maßgebend. 3.2 Von weiterer Bedeutung ist die soziale Lage des Zahlungspflichtigen. 3.3 Die leistungsgemäß in Frage kommenden Schülerinnen/Schüler werden vom Schulleiter bzw. den Fachlehrerinnen/Fachlehrern zum Beginn des Schuljahres vorgeschlagen.
4. Schlussbestimmungen 4.1 Unterrichtsentgelte (einschl. der Ferien und Feiertage) sind monatlich im voraus fällig. 4.2 Über Ermäßigung und Freistellung (gem. Ziff. 2.2 und 3) entscheidet die Vorstandschaft. 4.3 Das Unterrichtsentgelt wird monatlich per Bankeinzug entrichtet.
Auszug aus der Schulordnung 5.3 Abmeldungen vom Elementarunterricht (Musikalische Früherziehung) können innerhalb einer Probezeit von zwei Monaten ab Unterrichtsbeginn schriftlich beantragt werden; sonst gilt die vereinbarte zweijährige Vertragsdauer. Abmeldungen vom gebührenpflichtigen Instrumentalunterricht können nur zum Ende des Schuljahres (31.07.) unabhängig vom Beginn der Sommerferien - oder zum Ende des Kalenderjahres (31.12.) erfolgen. Sie sind spätestens bis zum vorhergehenden 31. Mai bzw. 15. November schriftlich bei der Leitung der Musikschule zu beantragen. Lehrkräfte können keine Abmeldungen entgegennehmen. Darüber hinaus können Abmeldungen nur in besonders begründeten und nicht vorhersehbaren Ausnahmen berücksichtigt werden und gelten erst für den auf die Beantragung folgenden Monat. Weitere Vereinbarungen regeln sich nach Ziffer 6.2, 6.3, 6.4 und 10.1.
8. Entgeltzahlungen und Schlussbestimmungen 8.1 Die Unterrichtsentgelte (einschl. der Ferien und Feiertage) sind monatlich im voraus fällig. 8.2 Die Entgeltzahlung bleibt unberührt, wenn der Unterricht wegen Krankheit einer Lehrkraft ausfällt. Bei Unterrichtsausfall von mehr als zwei Wochen kann eine Rückerstattung des Entgeltes erfolgen. 8.3 Die Entgelte werden monatlich per Bankeinzug entrichtet. 8.4 Über Ermäßigungen und Freistellungen (gem. Ziff. 2.2 und 3) entscheidet die Vorstandschaft. 10.3 Aufsichtspflichten bestehen nur während des Unterrichts. Für eingebrachte Sachen wird keine Haftung übernommen. Die Schulordnung kann jederzeit bei der Musikschule Kuseler Musikantenland e.V. angefordert werden.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Impressum | 2008 © Musikschule Kuseler Musikantenland e.V. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||