Entgeltordnung

E n t g e l t o r d n u n g
(gültig ab dem 01.08.2008)


1. Unterrichtsentgelt (Beschluss der Mitgliederversammlung vom 12.02.2007)

Für angefangene Monate gelten volle Entgeltbeträge!
Unterrichtsfach/-form/-dauer
und Teilnehmerzahl
Kinder und Jugendliche
monatl. Entgelt in €
Erwachsene ab dem 25. Lbj.
monatl. Entgelt in €
Einzelunterricht
45 Minuten/Woche
64,5078,00
Einzelunterricht
30 Minuten/Woche
43,0052,00
Gruppenunterricht
2 Teilnehmer (45 min)
36,0043,00
Gruppenunterricht
3 Teilnehmer (45 min)
27,0031,00
Gruppenunterricht
4 - 6 Teilnehmer (45 min)
21,0024,00
Gruppenunterricht
7 - 10 Teilnehmer (45 min)
17,50./.
Gruppenunterricht
ab 11 Teilnehmer (45 min)
16,00./.
Musikalische Früherziehung
4-6 Teilnehmer (45min)
20,00./.
Musikalische Früherziehung
ab 7 Teilnehmer (45 min)
17,00./.
Chor3,004,00
Ensemble
(für unsere Schüler kostenlos)
3,00/0,004,00/0,00
Theorie
(für unsere Schüler reduziert)
12,00/4,0015,00/6,00
 1. Jahr2. Jahr3. Jahr1. Jahr2. Jahr3. Jahr
Miete für ein LeihinstrumentPreisstufe 18,0012,0016,008,0012,0016,00
Preisstufe 210,0015,0020,0010,0015,0020,00
Preisstufe 312,0018,0024,0012,0018,0024,00

 

2. Erhöhte Entgelte und Ermäßgungen

2.1 Erhöhte Entgelte
Schülerinnen und Schüler, die nicht im Landkreis Kusel wohnen, zahlen erhöhte Unterrichtsentgelte. Diese liegen in den verschiedenen Unterrichtsfächern und -formen um 30 % über dem jeweils geltenden Entgelt.

2.2 Ermäßigung aus sozialen Gründen
Für die Gewährung ist die soziale Lage des Zahlungspflichtigen maßgebend. Von weiterer Bedeutung sind die Leistungen des Schülers gemäß geltender Schulordnung. Anträge können beim Schulleiter der Musikschule gestellt werden.

2.3 Geschwisterermäßigung

Zahl der angemeldeten KinderErmäßigung des Unterrichtsentgeltes für jedes angemeldete Kind um
210 %
320 %
430 %
540 %
6 und mehr50 %

 

3. Begabtenfreistellung

3.1 Bei außergewöhnlichen Leistungen in einem Instrumentalfach können Freistellungen gewährt werden. Hierfür ist die künstlerische Begabung der Schülerin/des Schülers maßgebend.

3.2 Von weiterer Bedeutung ist die soziale Lage des Zahlungspflichtigen.

3.3 Die leistungsgemäß in Frage kommenden Schülerinnen/Schüler werden vom Schulleiter bzw. den Fachlehrerinnen/Fachlehrern zum Beginn des Schuljahres vorgeschlagen.

 

4. Schlussbestimmungen

4.1 Unterrichtsentgelte (einschl. der Ferien und Feiertage) sind monatlich im voraus fällig.

4.2 Über Ermäßigung und Freistellung (gem. Ziff. 2.2 und 3) entscheidet die Vorstandschaft.

4.3 Das Unterrichtsentgelt wird monatlich per Bankeinzug entrichtet.

 

Auszug aus der Schulordnung

5.3 Abmeldungen vom Elementarunterricht (Musikalische Früherziehung) können innerhalb einer Probezeit von zwei Monaten ab Unterrichtsbeginn schriftlich beantragt werden; sonst gilt die vereinbarte zweijährige Vertragsdauer.

Abmeldungen vom gebührenpflichtigen Instrumentalunterricht können nur zum Ende des Schuljahres (31.07.) unabhängig vom Beginn der Sommerferien - oder zum Ende des Kalenderjahres (31.12.) erfolgen. Sie sind spätestens bis zum vorhergehenden 31. Mai bzw. 15. November schriftlich bei der Leitung der Musikschule zu beantragen.

Lehrkräfte können keine Abmeldungen entgegennehmen.

Darüber hinaus können Abmeldungen nur in besonders begründeten und nicht vorhersehbaren Ausnahmen berücksichtigt werden und gelten erst für den auf die Beantragung folgenden Monat.

Weitere Vereinbarungen regeln sich nach Ziffer 6.2, 6.3, 6.4 und 10.1.

 

8. Entgeltzahlungen und Schlussbestimmungen

8.1 Die Unterrichtsentgelte (einschl. der Ferien und Feiertage) sind monatlich im voraus fällig.

8.2 Die Entgeltzahlung bleibt unberührt, wenn der Unterricht wegen Krankheit einer Lehrkraft ausfällt. Bei Unterrichtsausfall von mehr als zwei Wochen kann eine Rückerstattung des Entgeltes erfolgen.

8.3 Die Entgelte werden monatlich per Bankeinzug entrichtet.

8.4 Über Ermäßigungen und Freistellungen (gem. Ziff. 2.2 und 3) entscheidet die Vorstandschaft.

10.3 Aufsichtspflichten bestehen nur während des Unterrichts. Für eingebrachte Sachen wird keine Haftung übernommen.

Die Schulordnung kann jederzeit bei der Musikschule Kuseler Musikantenland e.V. angefordert werden.

 

2008 © Musikschule Kuseler Musikantenland e.V.